Berufsgeheimnisträgerschutz: Steuerberater wollen einbezogen werden

28-JAN-10

Scharfe Kritik erntet ein Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung den gesetzlichen Schutz so genannter Berufsgeheimnisträger vor strafprozessualen Maßnahmen ausweiten will. Der Gesetzentwurf greife zu kurz, weil die Berufsgruppe der Steuerberater nicht einbezogen werde, rügt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV).

Hintergrund: Bei dem Streit geht es um den Entwurf des «Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht» vom 17.12.2009. Dieser sieht vor, Rechtsanwälte mit den bisher in § 160a Abs.1 Strafprozessordnung (StPO) geschützten Berufsgruppen der Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten gleichzustellen.

Der DStV fordert, auch Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen nach § 160a Abs.1 StPO einzubeziehen. Auch deren Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten bedürfe eines dringenden Schutzes vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen. Nur dies garantiere eine freie und ungehinderte Kommunikation.

Bislang greife für Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger gemäß § 160 Abs.2 StPO lediglich ein Erhebungs- und Verwertungsverbot nach Maßgabe einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall. Kriterien, die Mandanten und Berufsgeheimnisträgern Rechtssicherheit böten, nenne das Gesetz jedoch nicht.

Abschließend weist der DStV darauf hin, dass Steuerberater exakt die gleichen Berufspflichten zu beachten hätten wie Rechtsanwälte.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 27.01.2010